Seit 1999 gibt es die Agentur Marina Schramm.
Vorausgegangen waren viele Jahre, in denen ich als Aufnahmeleiterin
und Disponentin in verschiedenen Düsseldorfer Produktionshäusern
gearbeitet habe. Was sich während dieser Zeit herauskristallisierte, war
mein großes Interesse für Stimmen und für die Arbeit mit
Schauspielerinnen und Schauspielern. Daraus entstand mein Wunsch, ein Sprechermanagement zu gründen, um
mich noch intensiver mit Stimmen und deren Wirkungen
beschäftigen zu können und die Menschen dahinter eingehender kennen zu lernen.
Inzwischen gehören 32 Schauspielerinnen und Schauspieler zu meiner Agentur.
Jede(r) Einzelne ist Teil des Gesamtensembles und mit Bedacht und großem
Aufwand ausgewählt worden.
Mir ist es auch weiterhin
wichtig, die Agentur klein und überschaubar zu halten und die angefragten
Produktionen individuell betreuen zu können.
Mit unserer neuen
Website freue ich mich nun auf die weitere Arbeit und auf innovative
Momente.
Herzlichst
Marina Schramm, 08. Mai 2010
Die Agentur Marina Schramm empfiehlt und vermittelt Sprecherinnen, Sprecher bzw. Schauspielerinnen und Schauspieler für sprechende Tätigkeiten in den Bereichen Radio-, Fernseh-, Kino-, Onlinewerbung, On-Air-Promotion sowie Ansagedienste, VoiceOver, Kommentar, Dokumentarfilm, Feature, CD-ROM, Öffentliche Lesung, Hörbuch und Hörspiel.
Auf unseren Internetseiten finden sich zu Demonstrations- bzw. Informationszwecken Fotos, Biographien, News und Hörproben unserer Sprecherinnen und Sprecher. Die aufgeführten Biographien geben einen Überblick über sämtliche künstlerische Arbeiten unserer Klienten, also auch über Film-, Fernseh-, Synchron-, Hörspiel- und Theaterrollen sowie u.a. Leseprogramme oder Hörbuchprojekte.
Die Agentur Marina Schramm ist keine Casting-Agentur, die individuelle Besetzungsberatungen anbietet. Projekt- oder produktbezogene Sprechercastings erhalten Sie bei den darauf spezialisierten Audioproduktionen.
Die sozialversicherungsrechtliche Einstufung der Tätigkeit als selbständiger Sprecher, insbesondere als Werbesprecher wurde Ende 2005 bundeseinheitlich geregelt:
Im Allgemeinen gilt für diese Tätigkeiten die KSK-Abgabepflicht des Auftraggebers. Wir empfehlen, die Buchung unserer Sprecher über die in Sozialversicherungsfragen erfahrenen Tonstudios und Audioproduktionen zu tätigen